Tim Jansen's Blog (deutsch)


2005/01/10
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In der letzten Woche gab es einen grossen Aufschrei in der deutschsprachigen Blogwelt, weil eine kleine Firma einen Dienst namens IzyNews angeboten hat, der die per RSS verbreiteten Blog-Inhalte kostenpflichtig per EMail bzw IMAP verteilt hat. Udo Vetter, Autor des von mir trotz des Namens eigentlich hochverehrten Law Blogs, hat sogar mit anderen Bloggern dem Anbieter izySoft eine Unterlassungserklärung geschickt. Mittlerweile gibt es auch eine Stellungsnahme des Betreibers. Ich möchte hiermit feststellen, dass dieses Verhalten höchst kindisch ist:

  1. Hat der Anbieter die Inhalte lediglich kostenpflichtig weiterverbreitet. Ich kann da keinen grossen Unterschied zu einem Internet-Provider oder insbesonders dem Anbieter eines Proxys sehen, die auch die Inhalte kostenpflichtig weiterverbreiten (ohne die Situation rechtlich beurteilen zu können).

  2. Ist RSS dazu konzipiert worden, Inhalte von Nachrichtenquellen in anderer Form weiterzuverbreiten. Die erste RSS Anwendung war MyNetscape, wo man die Inhalte auf seiner personalisierten Netscape-Startseite sehen konnte. Das war zwar kein kostenpflichtiger, aber ein werbefinanzierter und kommerzieller Dienst. Und ich habe bei keinem der jammernden Blogger einen Hinweis gesehen, dass man deren RSS-Quelle nicht in MyNetscape lesen darf. Warum darf man sich den Inhalt dann nicht per IMAP schicken lassen?

  3. Entsteht dem Blog-Autor kein Schaden. Mit dem RSS-Inhalt selbst kann man direkt ohnehin kein Geld machen, da er werbefrei ist. Wenn der Leser die RSS-Datei nun nicht selbst abholt, sondern abholen lässt, verdient der Blog-Autor nicht mehr und nicht weniger. Er hat wegen des Komfort-Zuwachses vielleicht mehr Leser, aber die benutzte Bandbreite ist eher niedriger, da izyNews die Nachrichten für alle Benutzer nur einmal abholen muss.

Kurz gesagt: wenn man nicht will, dass Leser RSS benutzen, dann soll man es nicht anbieten. Es ist aber tatsächlich ein Problem, dass die RSS-Formate meines Wissens keine maschinenlesbare Lizenz für den Inhalt angeben (RSS 2.0 ist als Format ohnehin eine Zumutung; Atom ist der einzige Ausweg). Dieses Blog ist jedenfalls vollständig unter einer freundlichen Creative Commons Lizenz. Nur dass es halt fast niemand liest...



Kommentare

Es geht darum, dass auch Blogger für sich das Recht in Anspruch nehmen, Kontrolle über die Verwendung ihrer Texte zu haben. Das kann man blöd finden oder kleinkariert. Aber wenn du, wie ich, schon mal deine eigenen Beiträge ohne Quellenangabe auf Homepages anderer Anwälte ( = Konkurrenten) oder in Onlinemagazinen wieder gefunden hast, denkst du vielleicht anders darüber.

Für dieses Recht ist - entgegen weitverbreiteter Meinung - auch keine ausdrückliche Lizenz erforderlich. Jeder Text, der gewissen Anforderungen genügt, genießt urheberrechtlichen Schutz. Das gilt auch für einen RSS-Feed. Dieser Feed ist ein Service für den Leser, kein Freibrief für Weiterverwerter.

Kurz gesagt: Wenn jemand meine Texte aufbereiten will, dann soll er mich vorher fragen. Gut möglich, dass ich es sogar erlaube.

Udo Vetter
http://www.lawblog.de

 


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